Unzureichender Sonnenschutz für die eigenen Mitarbeiter ist eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitnehmerschutzes.
Auf Haut, Augen und Kreislauf muss am Arbeitsplatz geachtet werden.
Vor allem, wenn Mitarbeiter viele Stunden der täglichen Arbeitszeit im Freien verbringen und der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind.
Die Temperaturen steigen, es wird endlich wärmer!
Viele Mitarbeiter von Straßenbau-Betrieben, Forst- und Landwirtschaft, Gärtnereien, der Abfallentsorgung etc. verbringen einen Großteil ihrer täglichen Arbeitszeit im Freien.
LENA zeigt auf, was Arbeitgeber jetzt beachten sollten:
Der Schutz vor Hitze, Sonne und Zecken im Freien hat hohe Priorität.
Ein sonniger Arbeitstag bekommt durch folgende Faktoren einen bitteren Beigeschmack:
Überhitzung, Sonnenbrand oder Sonnenstich
trockene, gereizte Augen
Insektenstiche, Zeckenbisse (Achtung: 2023 ist ein starkes Zeckenjahr!)
schnellere Hautalterung
erhöhtes Hautkrebsrisiko
Die häufigsten Gefahren bei zu langer Sonneneinwirkung sind:
Sonnenstich und Überhitzung:
Die Gefahren, die hier drohen, sind Kreislaufschwierigkeiten und Beeinträchtigungen des Gehirns. Sollte einer Ihrer Mitarbeiter über ein Steifheitsgefühl im Nacken oder Übelkeit bzw. Kopf- oder Nackenschmerzen klagen, ist Handeln angesagt.
Auch die Kollegen sollten über wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen Bescheid wissen:
in den Schatten bringen
abkühlen (z. B. mit feuchten Tüchern)
bei Bedarf in stabiler Seitenlage lagern
darauf achten, dass der Kopf über der Herzlinie zu liegen kommt.
Bessert sich der Zustand nicht in kurzer Zeit, ist die Rettung zu alarmieren.