Arbeitsschutz bei Hitze & die STOP-Regel

Rechtssicherheit | Employee Branding

Welche Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber im Sommer für Ihre Arbeitnehmer punkto Hitze, Sonne und Zecken treffen?

Mag. Monika Leinwather
Geschäftsführung

Unzureichender Sonnenschutz für die eigenen Mitarbeiter ist eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitnehmerschutzes.

Auf Haut, Augen und Kreislauf muss am Arbeitsplatz geachtet werden.

Vor allem, wenn Mitarbeiter viele Stunden der täglichen Arbeitszeit im Freien verbringen und der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind.  

Die Temperaturen steigen, es wird endlich wärmer!

Viele Mitarbeiter von Straßenbau-Betrieben, Forst- und Landwirtschaft, Gärtnereien, der Abfallentsorgung etc. verbringen einen Großteil ihrer täglichen Arbeitszeit im Freien.

LENA zeigt auf, was Arbeitgeber jetzt beachten sollten:

Der Schutz vor Hitze, Sonne und Zecken im Freien hat hohe Priorität.

Ein sonniger Arbeitstag bekommt durch folgende Faktoren einen bitteren Beigeschmack:

  • Überhitzung, Sonnenbrand oder Sonnenstich

  • trockene, gereizte Augen

  • Insektenstiche, Zeckenbisse (Achtung: 2023 ist ein starkes Zeckenjahr!)

  • schnellere Hautalterung

  • erhöhtes Hautkrebsrisiko

Die häufigsten Gefahren bei zu langer Sonneneinwirkung sind:

Sonnenstich und Überhitzung:

Die Gefahren, die hier drohen, sind Kreislaufschwierigkeiten und Beeinträchtigungen des Gehirns. Sollte einer Ihrer Mitarbeiter über ein Steifheitsgefühl im Nacken oder Übelkeit bzw. Kopf- oder Nackenschmerzen klagen, ist Handeln angesagt.

Auch die Kollegen sollten über wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen Bescheid wissen:

  • in den Schatten bringen

  • abkühlen (z. B. mit feuchten Tüchern)

  • bei Bedarf in stabiler Seitenlage lagern

  • darauf achten, dass der Kopf über der Herzlinie zu liegen kommt.

Bessert sich der Zustand nicht in kurzer Zeit, ist die Rettung zu alarmieren.

Jeder einzelne Sonnenbrand erhöht das Risiko an Hautkrebs zu erkranken!

Hitzeerschöpfung und Hitzschlag:

Verliert der Körper zu viel Flüssigkeit, drohen ein geschwächter Kreislauf, Blutdruckabfall und ein Schockzustand. Sollten Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme (Schwindel, Übelkeit), starke Schwitzanfälle, blasse und feuchte Haut, erhöhter Puls oder niedriger Blutdruck auftreten, sind Erste-Hilfe-Maßnahmen zu treffen.

Hier ist höchste Vorsicht geboten und unverzüglich die Rettung zu verständigen. Wird der Körper mit Wasser übergossen, unbedingt den Kopf auslassen.

Wie schützen Sie Ihre Arbeitnehmer am besten?

Wie so oft im Arbeitnehmerschutz gilt die STOP-Regel:

  • Substition: Verlagerung von Arbeiten in schattige bzw. Innenbereiche, wo immer es möglich ist.

  • Technische Schutzmaßnahmen: Schatten spenden mit Sonnensegel, Überdachung etc.

  • Organisatorische Schutzmaßnahmen: flexible Arbeitszeiten, Verweilen im Freien zur Mittagszeit vermeiden, Zusatzpausen, Pausen in klimatisierten Baufahrzeugen ermöglichen etc.

  • Persönliche Schutzmaßnahmen: genügend Flüssigkeit aufnehmen, absolutes Alkoholverbot, Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen (Sonnencreme mindestens LSF 30) etc.

STOP-Regel: Substitution vor Technischen vor Organisatorischen vor Persönlichen Maßnahmen

Unterweisen Sie besonders zu folgenden Themen:

  • Viel trinken! Der Körper muss gut mit Flüssigkeit versorgt werden, da er viel von ihr durch das Schwitzen verliert. Zwei bis drei Liter Wasser oder ungesüßter Tee sind optimal. Bei extremer Hitze und schwerer Arbeit kann es bis zu ein Liter Wasser pro Stunde sein. Koffeinhaltige Getränke sollten vermieden werden.

  • Auf den Augenschutz achten! Die Augen leiden unter einer zu langen und hohen Sonnenbelastung. Reizungen, Rötungen, Bindehautentzündung oder Schäden an der Netzhaut können die Folge sein.

Zwei bis drei Liter Wasser oder ungesüßter Tee ist optimal für die Flüssigkeitsversorgung.

Wirksamen Schutz bietet unter anderem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Hilfsmittel:  

  • Sonnenschutz der Augen von oben mit Kappe oder Helm

  • Bei Sonnenbrille auf die CE-Kennzeichnung achten

  • Sonnenbrillen mit breiten Bügeln zur Verfügung stellen

  • UV-Filter für (Sonnen-)Brille und Kontaktlinsen

  • Befeuchtungstropfen oder Augensalben helfen bei gereizten Augen

  • Benetzungstropfen zum Ausspülen bei Staub, Sand oder kleinen Insekten im Auge

Und die Zecken? Fokus auf Eigenverantwortung und den Impfstatus!

2023 ist ein starkes Zeckenjahr, daher sollten sie rechtzeitig mit Ihren Mitarbeitern klären, ob Impfschutz besteht.

Schulen Sie alle Arbeitnehmer, die vorwiegend im Freien arbeiten, dass der Körper täglich nach Dienstschluss nach angesaugten Zecken abgesucht wird.

Fazit: Schutz vor Sonneneinstrahlung und Hitze für Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Freien verrichten, fällt unter die Sorgfaltspflicht eines Arbeitgebers.

Ernsthafte Erkrankungen können durch einfache Maßnahmen verhindert werden.

Eine rechtssichere Unterweisung über das richtige Verhalten bei Hitze und übermäßiger Sonneneinstrahlung hilft, die Einhaltung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen.

Schulungsplattform

Sie wollen Ihre Mitarbeiter nachweislich schützen?

Binnen Minuten einsatzbereit. Alle Funktionen. Ohne Zahlungsangaben.